Frau mit genervtem Gesicht ärgert sich über etwas

Schadensersatz bei geplatztem Friseurtermin? 3 Irrtümer

In diesem Artikel erfährst du:

  • Die größten Irrtümer im Bezug auf Schadenersatz bei geplatzten Terminen
  • In welche Rechtsfallen du als Dienstleister schnell tappen kannst
  • Wie du besser mit Terminausfällen umgehen kannst

Termin vergessen, krank geworden, falsches Datum notiert – für Frisierende kommt das alles auf das Gleiche heraus: der Termin fällt aus und man kann den entstandenen Schaden oft nur schwer kompensieren. So manchem/r Friseur reicht es da verständlicherweise irgendwann. Wir räumen mit den größten Irrtümern zu diesem Thema auf!

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Irrtum 1: Erscheint meine Kundschaft nicht zum vereinbarten Termin, kann ich ihr den gesamten Betrag der Arbeit in Rechnung stellen

Entsteht dem/r Friseur durch den ausgefallenen Termin ein Schaden, ist der/die Kunde theoretisch schadensersatzpflichtig. Dies ergibt sich aus § 642 Absatz 1 BGB. Allerdings kann beispielsweise bei einem geplatzten Färbetermin nicht einfach der komplette Betrag für eine Färbebehandlung in Rechnung gestellt werden. Bei der Berechnung der Höhe der Entschädigung muss nämlich auch berücksichtigt werden, dass sich der/die Frisierende durch den ausgefallenen Termin ja auch Kosten gespart hat (z.B. Strom, Wasser, Haarfarbe, etc.). Außerdem konnte vielleicht stattdessen anderere Laufkundschaft bedient werden. Den entstandenen Schaden genau zu berechnen und nachzuweisen, ist daher oft schwierig. Hinzu kommt, dass der/die Kunde über mögliche Schadensersatzzahlungen im Vorhinein informiert werden muss.

Das sagt das BGB

§ 642 Mitwirkung des Bestellers

(1) Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen.

(2) Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was der Unternehmer infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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Irrtum 2: Wenn ein Termin platzt, kann ich die geleistete Anzahlung einfach einbehalten

Viele Friseurnen arbeiten mittlerweile mit Anzahlungen, die bei der Terminvereinbarung geleistet werden müssen. Der Gedanke dahinter: Kunden halten ihren Termin eher ein, wenn sie einen Teil davon schon bezahlt haben. Das ist aber auch schon alles. Denn Frisierende dürfen Anzahlungen für einen versäumten Termin nicht einfach einbehalten. Rechtlich gesehen ist eine Anzahlung nämlich eine Teilzahlung der Vergütung und kann nicht als Vertragsstrafe genutzt werden. Anzahlungen müssen also auch im Falle eines ausgefallenen Termins zurückgezahlt werden, es sei denn, man macht den Anspruch auf Entschädigung für den Ausfall geltend und verrechnet die Anzahlung damit.

Irrtum 3: Es lohnt sich, von meinen Kunden Schadensersatz zu verlangen

Schadensersatz für ausgefallene Termine zu erhalten klingt zwar verlockend. Hier muss man aber bedenken, dass man seine Kundschaft in den meisten Fällen dafür verklagen müsste. Dann bekommt man vielleicht Recht, erhält die Schadensersatzzahlung – und hat garantiert eine/n Kunde weniger. Und der erzählt die ganze Geschichte ziemlich wahrscheinlich zehn Bekannten weiter. Das Ergebnis: Unzufriedene Kundschaft und ein zerstörtes Image.

Vorteile von Terminerinnerungen, um ein zerstörtes Image zu verhindern:

  • (1) Deine Kundschaft freut sich über diesen extra Service und du reduzierst effektiv unerwünschte Terminausfälle. Damit schlägst du zwei Fliegen mit einer Klappe!
  • (2) Unsere internen Daten haben gezeigt, dass circa 50 Prozent der Terminausfälle so verhindert werden können!

Zusammenfassung

Terminausfällen mit Klagen und rechtlichen Schritten beizukommen, kann schnell nach hinten losgehen. Statt seine Kundschaft also mit möglichen Entschädigungen zu drohen, könnte man sie auch mit einem guten Service locken: Denn sehr viele Buchungssysteme bieten heute automatische Terminerinnerungen an. 

Deine Kundschaft vereinbart einen Termin, bekommt erstens eine Bestätigungsmail und zweitens eine freundliche Terminerinnerung kurz vor dem Termin.

Und jetzt kommt das Beste: Genau eine solche Buchungssoftware ist nur noch einen Klick von dir entfernt! Unsere Shore-Software verwaltet Termine und Kundendaten, versendet Terminerinnerungen und kümmert sich nebenbei noch um dein Marketing.

Aus diesem Artikel solltest du mitnehmen:

  • Rechtliche Schritte gegen Kundschaft einzuleiten kann schnell nach hinten losgehen
  • Guter Service sorgt viel eher für stattfindende Termine
  • Mit der Terminerinnerungen kannst du 50 Prozent der Ausfälle reduzieren

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