Ein zerknüllter Kassenbon
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Die Bonpflicht umgehen – das sind die realistischen Alternativen!

Bäcker, die ihre Kassenzettel in essbarer Form kunstvoll auf ihre Krapfen drapieren, erboste Händler, die alle Kassenbons des Tages wütend in die Briefkästen vom nächsten Finanzamt stopfen bis hin zu riesigen Mülleimern unter der Kasse, in die die Bons direkt verschwinden: Das ist die Bonpflicht, die seit Anfang des Jahres 2020 in Deutschland gilt. So kreativ diese Möglichkeiten auch alle sind – echte Lösungen für das Bonproblem sind sie nicht. Aber gibt es die überhaupt? Ja! Wir zeigen dir, wie du mit der Bonpflicht umgehen kannst … oder wie du sie vielleicht sogar umgehen könntest!

Kassenbons sind seit 2020 Pflicht

Mittlerweile hat es wahrscheinlich auch der Letzte mitbekommen: Seit Januar 2020 gilt in Deutschland die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), mit der sich auch eine Belegausgabepflicht ergibt. Das bedeutet, dass jedem Kunden „in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall“ ein Beleg zur Verfügung gestellt werden muss. Oder einfacher gesagt: Für jeden noch so kleinen Betrag muss jetzt ein Bon erstellt werden. Tja. Grund für diese neue Verordnung sind die Milliarden von Euro, die dem Finanzamt jedes Jahr durch Steuerbetrug durch die Lappen gehen. Die neue Bonpflicht soll nun Abhilfe schaffen.
Unumstritten ist die ganze Sache allerdings nicht. Händler und Dienstleister beschweren sich vor allem über die entstehenden Berge von Kassenbons. Angeblich soll es sich hier um zwei Millionen Kilometer mehr Kassenzettel pro Jahr als vor der Bonpflicht handeln. Nicht gerade praktikabel und nicht gerade umweltfreundlich. Welche Alternativen gibt es also?

Das sind die Alternativen zum Papier-Kassenbon

Digitaler Kassenzettel

Die erste Möglichkeit, die lästige Zettelwirtschaft zu umgehen, ist der eBon, also ein digitaler Kassenzettel. Große Ketten nutzen hier oft ihr Payback-System: Der Kunde bekommt seinen eBon direkt auf sein Payback-Konto geschickt. Kleinere Händler und Dienstleister können den Beleg aber auch auf einem Display darstellen und dem Kunden beispielsweise über einen QR-Code zur Verfügung stellen. Auch der Versand per Mail oder der Einsatz einer App ist möglich (die deine Kunden dann natürlich heruntergeladen haben müssen). Wichtig ist, dass der digitale Kassenzettel in einem standardisierten Format (z.B. PDF) angeboten wird und die gleichen Angaben wie der Papierbon enthält. Der Haken am eBon: Händler und Dienstleister brauchen das Einverständnis des Kunden zu diesem elektronischen Verfahren.

Bargeldlos zahlen

Die zweite digitale Lösung besteht im bargeldlosen Zahlen. Apple Pay, Paypal oder Google Pay funktionieren alle kontakt- und bargeldlos und können Kassenbons direkt auf’s Smartphone senden. Dazu müssen allerdings die Kassensysteme auch entsprechend programmiert sein.

Befreiung von der Bonpflicht

Das klingt zu schön um wahr zu sein, oder? Aber es stimmt: Beim „Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen“ kann das Finanzamt im Einzelfall von einer Belegausgabepflicht absehen (§ 146 AO). Das gilt auch für Dienstleistungen. Das ist allerdings nur möglich, wenn die Bonausgabepflicht nachweislich eine sachliche oder persönliche Härte für den Unternehmer darstellt. Kosten, die dir durch die Belegausgabepflicht an sich entstehen, gelten dabei nicht als sachliche Härte. Der Anspruch des Kunden auf die Ausstellung einer Quittung bleibt bei dieser Variante aber bestehen. Einen Antrag auf Befreiung von der Bonausgabepflicht kannst du formlos bei deinem zuständigen Finanzamt stellen.

Offene Ladenkasse

Eine letzte, wenn auch etwas rückschrittliche Möglichkeit, die Bonpflicht legal zu umgehen, gibt es noch: Die Belegausgabepflicht besteht nicht für offene Ladenkassen. Es handelt sich hierbei um Barkassen, die ganz ohne Technik auskommen. Nutzt du also eine solche Kasse, musst du auch keine Kassenzettel ausgeben. Stellt diese Möglichkeit aber in unserer digitalen Zeit eine sinnvolle Lösung dar? Das ist wahrscheinlich fraglich.

Nutze die Bonpflicht für dich!

Wie wir es auch drehen und wenden – die Bonpflicht besteht nun einfach einmal. Warum dann nicht aus der Not eine Tugend machen? Nutze die Bonpflicht für dein Business und stärke mit kreativen Aktionen deine Kundenbindung!

Bonnummer = Lottonummer

Eine Bäckerin aus Hessen macht es vor: Die Bonnummern ihrer Kassenzettel sind gleichzeitig Lottonummern für ein Gewinnspiel in ihrer Bäckerei. Regelmäßig werden die Gewinner-Bonnummern ausgelost – und die Kunden freuen sich über leckere Preise aus der Bäckerei. Dieses Kassenzettel-Lotto lässt sich auch ganz einfach auf andere Branchen übertragen. Die lästigen Kassenbons bekommen so noch einen Sinn, du machst deine Kunden ganz nebenbei zufriedener und stärkst deine Kundenbindung. Genial, oder?

„Nimm ein Bon!“

Merke: Süßigkeiten und Wortspiele kommen immer gut an. Und mit „Bon“ lässt sich doch so Einiges machen, oder? Schokoladenbons, Bonbons, Bon Appetit,… Sei kreativ und zaubere deinen Kunden ein Lächeln auf die Lippen!

Die passende Kasse gefällig?

Die Bonpflicht ist nur halb so ärgerlich, wenn du die richtige Kasse hast. Denn mit Shore kannst du alle Bons auch digital ausgeben. Lasse deine Kunden einfach einen QR-Code scannen. Das spart Nerven auf beiden Seiten!

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