Eine Person hält einen Sticker mit der Aufschrift Hello und einem Smiley

Kunden abwerben – Was ist erlaubt?

Ausspannen, wegschnappen, ablocken, gewinnen, wegnehmen, abwerben – all diese Worte haben einen ähnlichen Sinn und wirken doch alle komplett unterschiedlich. Aber was genau heißt es, Kunden abzuwerben? Und ist das überhaupt erlaubt? Keine Sorge, wir klären dich auf und sorgen dafür, dass du beim Gewinnen von Kunden im rechtlichen Rahmen bleibst.

Definition: Kunden abwerben

Was heißt es also überhaupt, jemanden abzuwerben? Als Dienstleister stehst du immer in einem anhaltenden Wettbewerb mit deinen Mitbewerbern. Ganz allgemein ist das Abwerben erstmal, die Bemühung Kunden, aber auch Mitarbeiter, deiner Konkurrenz für dich zu gewinnen. Es kann zum Beispiel sein, dass du vorher in einem großen Unternehmen gearbeitet hast und dich nun dazu entschlossen hast, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Vielleicht hattest du ein paar Lieblingsmitarbeiter, die du jetzt in dein Team integrieren willst, oder du hattest deine Stammkunden, die du jetzt natürlich weiter betreuen willst. Kunden abzuwerben kann aber genauso bedeuten, dass du dich einfach generell gegen einen anderen Dienstleister durchsetzen willst und deshalb seine Kunden von dir überzeugen möchtest.

Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Im Land der Bürokratie muss man immer aufpassen, dass man rechtlich auf der sicheren Seite bleibt. Bei den ganzen unterschiedlichen Gesetzestexten kann das aber schnell mal zur Tortur werden. Wir geben dir direkt eine Entwarnung: Kunden sind kein geschütztes Rechtsgut. Das heißt, das Abwerben von Kunden ist grundsätzlich nicht verboten. Es gehört sogar zu dem ganz normalen Wettbewerbscharakter der Branche, dass Kunden abgeworben werden.

Trotzdem heißt es: Aufgepasst! Du musst nämlich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beachten. Besonders wichtig ist §7 Unzumutbare Belästigungen, der besagt, dass potenzielle Kunden bei deinem Abwerbeversuch nicht behindert oder belästigt werden dürfen.

Außerdem kann eine arbeitsverträgliche Treuepflicht bestehen, die eine Abwerbungshandlung während der noch bestehenden Anstellung untersagt. Über einen neutralen Kommunikationsweg darfst du deine Kunden aber tatsächlich über deinen Austritt informieren. Aber was heißt neutral?

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Grauzonen

Generell ist das Abwerben also erlaubt, aber es gibt einige Vorschriften und auch Grauzonen, die du beachten musst.

  • Die Nennung deines neuen Arbeitgebers: Du darfst deinem Kunden natürlich mitteilen, dass du bald nicht mehr am jetzigen Standort tätig bist. Du darfst allerdings nicht aus eigener Initiative erzählen, wo du demnächst arbeiten wirst. Dein Kunde muss Interesse bekunden und aktiv danach fragen. Erst dann bist du rechtlich auf der sicheren Seite.
  • Abwerben nach Vertragsbeendigung: Generell gilt nach Vertragsbeendigung keine Treuepflicht mehr und du kannst deinen alten Kunden deinen neuen Arbeitsplatz mitteilen. Dafür darfst du sogar ihre angegebenen Daten verwenden. Allerdings darfst du nicht die alte Kundenliste mitnehmen. Wenn du deine Kunden kontaktieren willst, musst du ihre Informationen also im Gedächtnis haben. Zusätzlich darfst du ihre Daten nicht einfach an deinen neuen Arbeitgeber weitergeben.
  • Abwerben vor den Geschäftsräumen der Konkurrenz: Das Verteilen von Flyern oder Ähnlichem ist tatsächlich auch vor dem Geschäft deiner Konkurrenz erlaubt. Allerdings darfst du dabei keinerlei Druck auf die Passante ausüben oder ihnen sogar den Weg in das Geschäft deiner Mitstreitenden verhindern. Es wäre also ein wettbewerbswidriges Verhalten, wenn du Personen abfängst.

Was darfst du auf keinen Fall machen?

  • Einen Vertragsbruch provozieren: Ein unlauteres Verleiten zum Vertragsbruch stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.
  • Herabsetzen deiner Konkurrenz: Falschaussagen über deine Konkurrenz sind Rufmord und werden im Strafgesetzbuch (StGB) sogar als §186 üble Nachrede aufgeführt.
  • Falsche Angaben zu sich selbst machen: Sich selbst besser darzustellen, als es der Fall ist, bringt dir gar nichts, da deine neuen Kunden spätestens beim ersten Besuch feststellen, was alles schöngeredet wurde. Du schießt dir vermutlich selbst ins Bein, weil deine Glaubwürdigkeit sinkt und du eher noch Kunden verlierst.
  • Unlauter beschaffte Kundenlisten verwenden: Damit verletzt du das Bundesdatenschutzgesetz und machst dich somit strafbar.
  • Bestechung von Kunden: Wenn du einen Vorteil anbietest und eine Gegenleistung dafür verlangst, fällt das laut dem StGB unter §299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr.
  • Ungenügende Abgrenzung zum früheren Arbeitgeber: Dadurch wird dem Kunden die veränderte Wettbewerbslage eventuell nicht klar.

Kunden gewinnen

Festzuhalten bleibt, dass du generell Kunden abwerben darfst. Trotzdem bleiben Grauzonen, Verbote und auch die moralische Frage, ob man diesem Weg nachgehen möchte, im Raum. Neben dem Abwerben von Kunden gibt es aber tatsächlich auch andere Möglichkeiten, Kunden für dich zu gewinnen. Gutscheinkunden könnten zum Beispiel deine nächsten Stammkunden sein. In unserer Kolumne berichten wir dir, wie du das am besten angehen solltest.

Wichtig: Wir haben diesen Text nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Allerdings ersetzt er keine Rechtsberatung. Bei Fragen oder Unklarheiten wende dich bitte an deinen Rechtsanwalt.

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