Hygiene im Friseursalon: Alles sauber, oder was?

von | 21. März 2019

Einleitung

In diesem Artikel erfährst du:

  • Welche Hygieneverordnungen für das Friseurhandwerk gelten
  • Welche Maßnahmen während der Corona Pandemie gelten
  • Wie du eine Hygiene-Routine für deinen Salon erstellen kannst

Im Salon kommst du deine Kundschaft sehr nah – das lässt sich nicht vermeiden. Auch Schere, Lockenwickler und Kamm kommen unweigerlich mit Haut und Haaren der Kundschaft in Verbindung. Ein wahres Fest für Bakterien, Viren, Pilze und Parasiten– vor allem jetzt während der COVID-19-Pandemie. Was kannst du also für die Hygiene in deinem Friseursalon tun?

PLUS: Friseurunternehmer Oliver Schmidt verrät im kostenlosen Online-Talk, wie er das Hygienekonzept in seinem Salon umsetzt, warum es hier noch wichtiger wird, eine angenehme Atmosphäre zu schaffen und weshalb er die Maskenpflicht als Chance für das Friseurhandwerk sieht!

Hygienevorschriften für Friseure

Hygienevorschriften außerhalb der Coronavirus-Pandemie

Durch den unvermeidlichen Körperkontakt mit Kundschaft spielt Hygiene im Friseursalon eine große Rolle. Ein unsauberer Kamm, winzige Blutspuren an der Haarschneidemaschine oder Keime an der Bürste – das alles kann der Beginn einer kleinen (oder großen) Katastrophe sein.

Deshalb gibt es bestimmte Mindestanforderungen, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden. Wenn du also einen Friseursalon eröffnest oder führst, musst du dich unbedingt mit diesen Anforderungen auseinandersetzen. Tust du das nicht, drohen hohen Strafen, denn die Einhaltung wird von den Gesundheits- und Gewerbeämtern geprüft. 

Die einzelnen Bundesländer setzen bei der Hygieneverordnung unterschiedliche Schwerpunkte. Deshalb lässt sich pauschal nicht sagen, welche Punkte du beachten musst. Wir haben dir aber ein paar allgemeine Tipps zur Hygiene im Friseursalon zusammengestellt – die dich, deine Mitarbeitenden und deine Kundschaft bestmöglich schützen!

Hygiene – Was ist das eigentlich?

Umgangssprachlich wird Hygiene gerne mit Sauberkeit gleichgesetzt. Doch das ist nicht ganz richtig. Das Wort Hygiene kommt ursprünglich aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie „der Gesundheit dienende (Kunst)“.

Gemäß der WHO (Weltgesundheitsorganisation) bezieht sich Hygiene auf die Bedingungen und Handlungen, die dazu dienen, die Gesundheit zu erhalten und die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. So viel also zur Theorie.

Schütze nicht nur dich!

6 Tipps für die Hygiene im Friseursalon

1. Einmalhandschuhe sind ein Muss

Eigentlich sollten Einmalhandschuhe im Friseurhandwerk so selbstverständlich wie das Anschnallen im Auto sein. Uns ist klar: Schön sind die nicht und bequem auch nicht. Aber sie schützen vor den Folgen der Feuchtarbeit (trockene rissige Hände, Ekzeme etc.) sowie vor Chemikalien und bilden eine Barriere gegen Keime. Einmalhandschuhe sollten immer zum Einsatz kommen, wenn mit Wasser oder Substanzen wie Shampoo, Reinigungsmittel oder Haarfarben gearbeitet wird – oder wenn ein Infektionsrisiko besteht, beispielsweise bei sichtbaren Hautkrankheiten.

2. Händewaschen nicht vergessen

Eigentlich sollte dieser Punkt selbstverständlich sein, aber sicher ist sicher! Zu Beginn der Arbeit, nach jedem Toilettengang, nach dem Naseputzen sowie vor und nach dem Essen müssen die Hände gewaschen werden. Das sollte dir ja aus der Kindheit noch bekannt vorkommen. Deswegen wollen wir an diesem Punkt auch gar nicht viel Zeit verschwenden. Grundsätzlich solltest vor jeder/m neuen Kund:in deine Hände gründlich waschen.

Wichtig ist noch, dass du der Hygiene zuliebe eine Waschlotion aus dem Spender und Einmalhandtücher verwendest. Seifenstücke oder Handtücher sind das reinste Keimparadies und damit tabu! Desinfizieren musst du die Hände nur, wenn eine sichtbare Hautkrankheit beim Kunden oder eine Schnittverletzung vorliegt.

3. Schmuck muss zu Hause bleiben

Nach TRGS 530 „Friseurhandwerk“ (TRGS steht für Technische Regeln für Gefahrstoffe) dürfen Friseur:inne bei der Arbeit keinen Schmuck wie Ringe, Armbänder oder Uhren an Händen und Armen tragen. Warum? Ganz einfach: Chemikalien und Feuchtigkeit lassen sich unter dem Schmuck nicht vollständig entfernen und tragen damit zu krankhaften Hautveränderungen bei. Auch auf künstliche Fingernägel solltest du besser verzichten. Hier können sich Bakterien und Pilze unter den Nägeln ansiedeln, der Handschuh reißen oder deine Kundschaft verletzen.

4. Wunden richtig versorgen

Wo mit Schere und Messer gearbeitet wird, sind Schnittverletzungen nicht weit entfernt. Das lässt sich leider nicht vermeiden. Das Wichtigste ist die schnelle und richtige Versorgung der Wunde. Nur so kannst du eine Infektion durch Krankheitserreger im Blut verhindern. Zur korrekten Wundversorgung gehören auf jeden Fall Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und sterile Verbandsstoffe.

Übrigens: Ein kleiner Verbandskasten nach DIN 13157 ist Pflicht. Und dieser sollte immer griffbereit und vollständig sein. Auch das gehört zur Hygiene im Friseursalon.

5. Richtig reinigen und desinfizieren

Schnell mal mit dem Kundenhandtuch die Saloneinrichtung abgewischt oder in die Hände geniest und anschließend der Kundschaft durch die Haare gewuschelt? Etwas übertrieben – aber so läuft es nicht. Alle Utensilien, mit denen deine Mitarbeitenden und deine Kundschaft in Berührung kommen, sollten in einwandfreiem (keimfreien) Zustand sein.

Das funktioniert nur, wenn du auf die korrekte Reinigung und Desinfektion wertlegst. Handtücher gehören nach jedem Gebrauch bei 60 Grad in die Waschmaschine und anschließend in den Trockner. Mehrwegumhänge müssen täglich gewaschen werden und dürfen nur mit Einwegkrepppapier (Halskrause) verwendet werden. Zur richtigen Hygiene in deinem Salon gehört auch das Aufkehren von Haaren nach jedem Haarschnitt – und nicht erst, wenn sich die Haare meterhoch auf dem Fußboden stapeln. Kontaktflächen wie Stühle, der Arbeits- oder Sanitärbereich müssen außerdem mindestens einmal am Tag gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Dann wären da noch Schere, Kamm, Lockenwickler und Co. – sie müssen nach jeder/m Kund:in grob gesäubert und am Ende des Tages nass gereinigt und anschließend desinfiziert werden. Geräte wie Rasiermesser oder Pinzetten, bei denen es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen kommt, müssen nach jeder Benutzung desinfiziert werden. Bei Kontakt mit Blut oder anderen Körpersekreten gilt allgemein: Direkt desinfizieren!

6. Essen, Trinken, Rauchen

Ein herzhaftes Käsebrot ist was Feines – aber nicht in den Arbeitsräumen! Nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe für das Friseurhandwerk sind Nahrungsmittel und Getränke ausschließlich im Pausenraum erlaubt. Auch Rauchen ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

Nach dem ersten Lockdown

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk

Hier findest du noch einmal alle Vorschriften, die nach dem ersten Lockdown für Friseur:innen galten. Vieles davon ist auch weiterhin Teil des aktualisierten Arbeitsschutzstandards.

Ab dem 04. Mai 2020 durfte das Friseurhandwerk „unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung“, wie es im Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder heißt, wieder öffnen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hatte einen Branchenstandard für Friseurbetriebe entwickelt, der auf dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) basierte.

Hygienevorschriften Friseur
Besondere Infektionsschutzmaßnahmen
  • Desinfizieren oder Waschen der Hände nach Betreten des Salons
  • Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung von Kundschaft und Friseur:innen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann
  • Bereitstellen von ausreichend Mund-Nasen-Bedeckungen sowie Einmalhandschuhen durch Salonbesitzende
  • Umhang der Kundschaft muss alle möglichen Kontaktpunkte abdecken
  • Durchführen von Leistungen ausschließlich am gewaschenen Haar
  • Verpflichtendes Tragen von Einmalhandschuhen
  • Waschen oder Desinfizieren der Hände nach jedem Kundenkontakt
  • Verbot von gesichtsnahen Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege
  • Verbot jeglicher Bewirtung
  • Verbot von Zeitschriften
  • Kein Föhnen durch die Kundschaft
  • Abwischen von Kontaktflächen wie Friseurstuhl und Ablagen mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger nach jeder/m Kund:in
Arbeitsplatz
  • Ggf. Reduzierung der Arbeitsplätze im Salon, um die Distanz von min. 1,5 Metern in alle Richtungen einzuhalten und unter Berücksichtigung eines angemessenen Bewegungsspielraums (durch Makierungen oder Absperrungen verdeutlichen)
  • Schließung von Wartebereich und Spielecken
  • Ausreichende Belüftung in allen Räumlichkeiten bei jeder Witterungslage
  • Zutritt nur nach Terminvereinbarung und Abfragen möglicher Symptome sowie möglichem Kontakt zu Erkrankten
  • Obligatorische Dokumentation der Kundenkontaktdaten sowie des Zeitpunkts des Betretens/Verlassens – Kundenprotokoll
  • Kassenbereich: Schutzschild zwischen Kundschaft und Kasse
  • Einteilen derselben Personen in gemeinsamen Schichten, um Personenkontakte zu vermindern
  • Gleichzeitiges Bedienen mehrerer Kund:innen nur mit folgenden Schutzmaßnahmen:
    • gereinigte oder unbenutzte Arbeitsmaterialien je Kund:in
    • Schutzabstand von 1,5 Metern
    • persönliche Hygiene/Händedesinfektion/Wechsel von Einmalschutzhandschuhen und Mund-Nasen-Bedeckung beachten
Sanitär- und Pausenräume
  • Zur Verfügung stellen von Händedesinfektionsmitteln, hautschonenden Flüssigseifen und Einmalhandtüchern
  • Ausreichende Reinigung und Hygiene durch angepasste Reinigungsintervalle
  • Ausreichend Abstand in Pausenräumen, ggf. getrennte Pausen in kleinen Räumlichkeiten
Hausbesuche und mobile Friseure
  • Hier gelten die gleichen Regelungen
  • Vor Hausbesuch prüfen, ob sich dies bei der Kundschaft umsetzen lässt
Büroarbeiten, Besprechungen und Schulungen
  • Ausführen von Büroarbeiten aus dem Home Office
  • Reduzierung von Besprechungen und Schulungen auf ein Minimum
Unterweisung
  • Unterweisung der Beschäftigten über die Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen

Nach dem zweiten Lockdown

Hygieneregeln für das Friseurhandwerk bei der Wiedereröffnung

Hier findest du alle Regelungen, die für die Wiedereröffnung nach dem zweiten Lockdown Mitte des Jahres 2021 galten. Viele dieser Vorschriften sind auch weiterhin gültig.

Wochenlang hatte das Friseurhandwerk der Wiedereröffnung entgegengefiebert und gebangt, welche neuen Hygienemaßnahmen sie wohl nach dem zweiten Lockdown erwarten wird. So viel Neues kam gar nicht auf sie zu. Der Branchenstandard für das Friseurhandwerk wurde an die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sowie an die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des BMAS angepasst.

Das sind die wichtigsten Änderungen gegenüber der vorangegangenen Version aus 2020:

  • Eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person darf nicht unterschritten werden, befinden sich mehrere Personen im Raum.
  • Pausenräume müssen durchgängig gelüftet werden, wenn sich mehrere Personen darin aufhalten.
  • Beschäftigte tragen immer mindestens Mund-Nasen-Schutz (medizinische Gesichtsmaske), auch bei Hausbesuchen.
  • Für Kundinnen und Kunden gilt die vorgeschriebene Bedeckung von Mund und Nase nach den jeweiligen Verordnungen der Länder.
  • Die Verwendung von FFP2-Masken beim Bedienen von Kundinnen und Kunden, die keine vorgeschriebene Bedeckung von Mund und Nase tragen können, ist präzisiert.
  • Die Salonleitung muss Beschäftigten für Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten Homeoffice anbieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dagegenstehen.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales findet ihr hier. Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk von der BGW ist hier zu finden. Wichtig: Ergänzend – oder über die BGW-Standards hinausgehend – gibt es zu vielen Themen rechtliche Vorgaben, beispielsweise von Bundesländern oder Kreisen, die einzuhalten sind. Bitte informieren dich umfassend, was für deinen Salon gilt!

seit dem 18. November 2021

Welche Hygieneregeln gelten für das Friseurhandwerk jetzt?

Am 18. November 2021 einigten sich Bund und Länder auf einen neuen Beschluss zur Bekämpfung der Coronapandemie. Maßstab ist nun die Hospitalisierungsrate im jeweiligen Bundesland. Für Friseurbetriebe bedeutet das Folgendes:

  • Ab einer Hospitalisierungsrate von 3 gilt für das Friseurhandwerk die 2G-Regelung: Kunden müssen geimpft oder genesen sein
  • Ab einer Hospitalisierungsrate von 6 kann die 2G-Plus-Regel gelten
  • Von den 2G-Regeln ausgenommen sind Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine Impfempfehlung vorliegt. Außerdem sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren möglich.

Darüber hinaus gilt nun eine 3G-Regel am Arbeitsplatz. Dort dürfen sich also nur noch geimpfte, genesene oder getestete Personen aufhalten. Im Bund-Länder-Beschluss heißt es dazu: „Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen. Die Arbeitgeber bieten weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit an. Dieses Konzept ist hinsichtlich seiner Praktikabilität im Rahmen der konkreten betrieblichen Umsetzung zu überwachen und nötigenfalls kurzfristig anzupassen“ (S. 4).

Natürlich ist es immer möglich, dass einzelne Bundesländer strengere Corona-Regeln verhängen. Du solltest dich deshalb regelmäßig über die aktuellen Bestimmungen in deiner Region informieren. Der Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks verlinkt zu den einzelnen Informationsseiten der Bundesländer.

Zusammenfassung

In Sachen Hygiene gibt es im Friseursalon einiges zu beachten. Aber du möchtest ja auch nicht im Restaurant aus dem Glas des letzten Gastes trinken oder dich auf die verschwitzte Liege bei der Massage legen. Deine Kundschaft und Mitarbeitenden liegen dir am Herzen – versuche sie, so gut es geht, vor all den bösen Bakterien, Viren und Co. zu beschützen.

Gerade jetzt ist ein guter Zeitpunkt eine Hygiene-Routine für deinen Salon zu erstellen.

 

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat ein paar spannende Downloads zu dem Thema bereitgestellt. Zum einen findest du dort einen Reinigungs- und Desinfektionsplan und zum anderen einen Hautschutz- und Händehygieneplan – beides speziell für das Friseurhandwerk.

Aus diesem Artikel solltest du mitnehmen:

  • Hygiene im Friseursalon spielt eine große Rolle
  • Du solltest dich regelmäßig über neue Hygienevorschriften informieren
  • Schule deine Mitarbeitenden regelmäßig in Sachen Hygiene

Unser CEO, Nikbin Rohany, hat sich zum virtuellen Talk mit Friseurunternehmer Oliver Schmidt getroffen. Die beiden haben darüber gesprochen, wie sich die Friseurbranche durch die Corona-Krise verändert hat – und auch noch verändern wird. Wie sieht das Salonkonzept der Zukunft aus? Wird Digitalisierung zum Muss? Ist jetzt der richtige Zeitpunkt für Preiserhöhungen? Diese und viele weiteren Fragen klären die beiden in einem rund 30-minütigen Gespräch.

Außerdem verrät Oliver Schmidt, wie er das Hygienekonzept in seinem Salon umsetzt, warum es noch wichtiger wird, eine Wohlfühlatmosphäre im Salon zu schaffen und weshalb er die Maskenpflicht als Chance für das Friseurhandwerk sieht.

Carolin

Carolin

Carolin ist unser geballtes Wissen in puncto Content. Durch jahrelange Berufserfahrung im Bereich Online-Redaktion, findet sie immer die richtigen Worte, um alles und jeden mit hilfreichen Marketing-Tipps zu versorgen.

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