Trinkgeld als Friseur: Alles, was du wissen solltest
In der Welt der persönlichen Dienstleistungen ist Trinkgeld oft mehr als eine nette Geste: Es ist eine wichtige Ergänzung des Einkommens und eine Anerkennung guter Arbeit. Aber wie viel Trinkgeld bekommen Friseure? Und was sollte ein Friseur beachten, wenn er Trinkgeld entgegennimmt? Hier haben wir dir alle wichtige Fakten zur heiklen Angelegenheit Trinkgeld für Friseure zusammengefasst.
Trinkgeld für Friseure – so viel ist angemessen
Es gibt keine festgelegte Regel, wie viel Trinkgeld für Friseure angemessen ist, da dies stark von der Zufriedenheit des Kunden, der Qualität der Dienstleistung und der Beziehung zum Friseur abhängt. In Deutschland ist es jedoch üblich, rund 5 bis 10 Prozent des Rechnungsbetrags als Trinkgeld zu geben.
Beispiel: Wenn dir ein Friseur einen Service im Wert von 50 Euro anbietet, wären im Normalfall etwa 5 Euro Trinkgeld realistisch. Natürlich vorausgesetzt, dass du das nötige Kleingeld hast und zufrieden mit der Leistung bist!
Wenn der Service hervorragend war oder der Friseur ein besonders schwieriges Styling gemeistert hat, kann das Trinkgeld sogar höher ausfallen. Letztendlich ist das Trinkgeld jedoch eine persönliche Entscheidung und sollte als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung gesehen werden.
Faustformel bei Trinkgeld für Friseure: 5 bis 10 Prozent des Gesamtbetrags.
Ist 5 € Trinkgeld viel?
Ob 5 Euro Trinkgeld viel oder wenig sind, ist relativ und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Vergleich zu anderen Berufen verdienen Friseure oft ein eher geringes Gehalt. Somit kann ein Trinkgeld von 5 Euro, insbesondere wenn es regelmäßig gegeben wird, einen erheblichen Unterschied ausmachen. Daher, obwohl es aus Sicht des Kunden vielleicht nicht viel erscheinen mag, kann es selbst für einen Friseurmeister noch einen bedeutenden Betrag darstellen.
Warum gibt man überhaupt Trinkgeld?
Könnten die Friseurinnen nicht einfach einen höheren Preis für ihre Leistungen verlangen und dafür auf das Trinkgeld verzichten? Diesen Gedanken hatte bestimmt jeder von uns schonmal. Doch es gibt gute Gründe, warum das Trinkgeld weiter bestehen sollte.
Direkte Rückmeldung: Trinkgeld ist ein direktes Feedback von Kunden. Ein großzügiges Trinkgeld beim Friseur bedeutet, dass der Kunde zufrieden war. Würden höhere Preise das Trinkgeld ersetzen, würde diese direkte Rückmeldung wegfallen.
Flexibilität für den Kunden: Trinkgeld gibt den Kunden die Möglichkeit, je nach Zufriedenheit mit dem Service mehr oder weniger zu zahlen.
Motivation für die Mitarbeiter: Trinkgeld kann die Mitarbeiter motivieren, einen hervorragenden Service zu bieten. Es ist eine direkte Anerkennung ihrer harten Arbeit und ihres Engagements.
Tradition und Kultur: Trinkgeld ist in vielen Kulturen eine Tradition, die die Wertschätzung für gute Dienstleistungen ausdrückt.
Steuerfreiheit für Arbeitnehmer: Trinkgelder können Friseure und Friseurinnen komplett und ohne Umwege in ihre eigene Tasche stecken, sofern sie Arbeitnehmer sind.
Trinkgeld beim Friseur: So läuft’s mit der Steuer
In Deutschland müssen Arbeitnehmer ihr Trinkgeld nicht versteuern. Einzige Ausnahme: Das Trinkgeld ist nicht freiwillig. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn es eine Servicepauschale gibt. Diese wird dann auf den Bruttoarbeitslohn angerechnet und wird entsprechend versteuert und für Sozialbeiträge berücksichtigt.
Anders hingegen ist es beim Trinkgeld für selbstständige Friseure oder beim Trinkgeld für den Unternehmer selbst. Dieses muss versteuert und entsprechend dokumentiert werden. Hier gilt das Trinkgeld als Betriebseinnahme.
Achtung: Das Finanzamt kann schnell hellhörig werden, wenn die dokumentierten Trinkgelder nicht realistisch aussehen. Dann droht eine umfangreiche Betriebsprüfung bis hin zu einer Ermittlung wegen Steuerhinterziehung.
Trinkgelder in Österreich und der Schweiz: Wie ist es rechtlich?
Ähnlich sieht es rechtlich in Österreich aus. Arbeitnehmer erhalten ihr Trinkgeld steuerfrei, sofern es freiwillig ist und den üblichen regionalen Durchschnitt nicht übersteigt. Dieser regionale Durchschnitt ist ein sehr schwammiges Konstrukt und hat in der Praxis kaum Relevanz. Selbstständige und Salonchefs in Österreich zahlen auf ihr Trinkgeld Umsatzsteuer und Einkommenssteuer.
Die Schweiz hingegen ist beim Trinkgeld ganz anders unterwegs. 1974 wurde das Trinkgeld offiziell abgeschafft, der Service ist eigentlich inbegriffen. Aber: Wenn doch der ein oder Franken als Trinkgeld gegeben wird, was immer noch an vielen Orten üblich ist, muss das versteuert werden. Angestellte müssen Trinkgelder in der Steuererklärung ausweisen, Arbeitgebende müssen Trinkgelder auf die Lohnausweise schreiben.
Trinkgeld mit Karte oder mit Bargeld bezahlen?
Oft stellen sich Kundschaft oder die Arbeitnehmenden selbst die Frage, ob sie Trinkgeld versteuern müssen, wenn es via Kartenzahlung ankommt. Das ist nicht der Fall!
Voraussetzung für Steuerfreiheit ist wieder eine freiwillige Trinkgeldzahlung und das direkte Ausweisen des Trinkgelds für den oder die Arbeitnehmer/in. Das Kassensystem und das entsprechende Kartenlesegerät müssen zudem in der Lage sein, die Trinkgeldzahlung korrekt festzuhalten.
Bargeld ist dennoch oft der unkompliziertere Weg. Wichtig ist für Selbstständige und Unternehmer, dass Trinkgeld in Bar auch richtig dokumentiert wird. Es ist verlockend, die zehn Prozent als ganze Summe einfach in die eigene Tasche zu stecken, dafür gibt es aber schnell die Rechnung vom Finanzamt.
Trinkgeld mit dem Shore iPad-Kassensystem entgegennehmen
Mit dem iPad-Kassensystem von Shore kannst du unkompliziert Trinkgeld entgegennehmen. Beim Bezahlvorgang stehen dir alle nötigen Optionen zur Verfügung. Du kannst:
einen freien Betrag Trinkgeld eingeben
einen prozentualen Beitrag Trinkgeld eingeben
das Wechselgeld als Trinkgeld eingeben
Anschließend wählst du aus, ob das Trinkgeld versteuert werden muss – fertig! Die Kassensystem-App erledigt die komplette Dokumentation für dich. Deine Arbeitnehmer freuen sich über das unkomplizierte System und du bist rechtlich auf der ganz sicheren Seite.