Junge Frau freut sich über einen Gutschein
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Was gilt für Gutscheine im Einzelhandel? – kostenlose Gutscheinvorlagen für dich

Gutscheine sind beliebte Geschenke. Schließlich vergisst man schon mal, dass die ein oder andere Geburtstagsfeier ja schon morgen ist, Weihnachten kommt jedes Jahr überraschend und für manche Freunde oder Familienangehörigen fällt einem beim besten Willen kein gutes Geschenk ein. Gutscheine sind da oft DIE Lösung! Und auch als Einzelhändler kannst du dich über jeden Gutschein, den du herausgibst, freuen. Welche Vorteile Gutscheine im Einzelhandel für dich haben und welche rechtlichen Regelungen hierfür gelten, erfährst du hier!

Gutscheine als großes Plus im Einzelhandel

„Das ist kein Gutschein, das ist ein Sehrgutschein!“ – Dieses Zitat von Deutschlands unbeliebtesten Chef Stromberg trifft es genau auf den Punkt. Denn Gutscheine haben für dich als Einzelhändler praktisch nur Vorteile:

Kunden kaufen mehr

Gutscheine steigern die Bereitschaft des Kunden, mehr zu kaufen. Gutscheine werden meistens verschenkt und der Beschenkte hat den Betrag des Gutscheins zur Verfügung. Da man einen bestimmten Betrag bereits „umsonst“ bekommen hat, überschreiten die meisten Kunden den Betrag des Gutscheins und kaufen noch ein bisschen mehr. Praktisch, oder?

Neukundengewinnung

Was macht man, wenn man einen Gutschein von einem Geschäft geschenkt bekommt, das man noch gar nicht kennt? Man geht hin, schaut sich um und löst seinen Gutschein ein. Et voilà: Das sind deine potenziellen Neukunden. Keine Form der Kundengewinnung ist einfacher.

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Weniger Umtausch

Das Tolle an einem Gutschein ist ja, dass sich der Beschenkte selbst aussuchen kann, was er dafür haben möchte. Ungewollte Geschenke, die heimlich weiterverschenkt oder umgetauscht werden, gibt es damit nicht. Und das erspart dir als Einzelhändler natürlich jede Menge Umtausch-Aufwand.

Kundenbindung

Besitzt ein Kunde einen Gutschein mit einem höheren Gutscheinwert, wird er wahrscheinlich mehrmals in dein Geschäft kommen, bis der Gutschein aufgebraucht ist. Fühlt sich der Kunde dann auch noch bei jedem Besuch wohl und wird freundlich behandelt, stärkt das natürlich die Kundenbindung.

Kunden kaufen besser

Mit einem Gutschein in der Hand lassen viele Kunden den Wühltisch mit Sonderangeboten mal links liegen und schauen mit glänzenden Augen auf die teureren Produkte weiter hinten im Laden. Schließlich muss mit einem Gutschein nicht so sehr auf den Preis geachtet werden!

Entscheidungshilfe für unentschlossene Kunden

Soll ich das kaufen oder lieber doch nicht? Kunden mit einem Gutschein würden sich wahrscheinlich eher für den Kauf entscheiden. Gutscheine können also oft den letzten Impuls geben, wenn unentschlossene Kunden mit sich hadern.

Umtausch der Ware

Möchte ein Kunde seine gekaufte Ware umtauschen, kannst du als Einzelhändler einen Umtauschgutschein ausstellen. Mangelfreie Ware muss ein Einzelhändler nicht zurücknehmen, meist geschieht das nur aus Kulanz oder weil eine Rücknahme in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten ist. Aber: Die Kunden freuen sich, wenn ein Händler ihnen entgegenkommt und für dich ist mit einem Umtauschgutschein viel gewonnen. Denn der Kunde ist zufrieden, kommt höchstwahrscheinlich wieder und das Geld bleibt in deiner Kasse.

Liquidität

Das klingt vielleicht banal, ist aber ein großes Plus von Gutscheinen: Verkaufst du einen Gutschein, spült das Geld in deine Kasse.

Umsatz steigern mit Coupons

Coupons, also eine speziellere Art von Gutscheinen, sind eine tolle Möglichkeit, kurzfristig den Umsatz zu steigern. Für einen bestimmten Aktionszeitraum kannst du dann Kunden mit speziellen Angeboten in deinen Laden locken und damit deinen Umsatz steigern. Allerdings solltest du sparsam mit solchen Coupon-Aktionen umgehen, da sonst dein Preisniveau auf die Dauer gefährdet ist.

Onlineshop einbinden

Du betreibst neben deinem stationären Geschäft auch noch einen Onlineshop? Dann könntest du im Laden Gutscheine für deinen Onlineshop anbieten und umgekehrt. So verbindest du beides miteinander und schaffst bei deinen Kunden das Bewusstsein, dass sie bei dir über verschiedenste Kanäle einkaufen können.

Gutscheine im Einzelhandel: Das musst du beachten

Gutscheine sind also eine feine Sache – da sind wir uns einig. Was gibt es nun von der rechtlichen Seite zu beachten?

Das „kleine Inhaberpapier“

Kleines Inhaberpapier – klingt süß, oder? So heißen Einzelhandelsgutscheine im juristischen Fachjargon. Gemäß §807 BGB legst du mit einem solchen Inhaberpapier das Versprechen ab, die darin festgelegte Leistung jedem, der diesen Gutschein vorlegt, zu garantieren. Ein wirksamer Gutschein muss schriftlich ausgestellt sein. Das bedeutet aber nicht, dass du zwingend deine Unterschrift daruntersetzen musst – der Gutschein kann aber zum Beispiel nicht mündlich „zugesagt“ werden. Eigentlich nicht besonders überraschend. Da es sich bei Gutscheinen außerdem um ein „kleines Inhaberpapier“ handelt, ist die Angabe des Namens darüber hinaus nicht bindend. Das bedeutet, dass es beim Einlösen nicht auf den Namen des Kunden ankommt.
So sollte ein Gutschein aussehen:

  • Der Gutschein muss schriftlich verfasst sein
  • Es sollte sichtbar sein, wer den Gutschein ausstellt – eine Unterschrift ist aber nicht notwendig
  • Auf dem Gutschein sollte das Ausstellungsdatum vermerkt werden. Das ist wichtig für Fristen zum Einlösen des Gutscheins.

Übertragbarkeit

Grundsätzlich sind Gutscheine im Einzelhandel nicht inhaberbezogen – das bedeutet, dass sie an andere Personen übertragen werden können. Schreibst du für deine Kunden einen Namen auf den Gutschein (z.B. „Für Laura“), dann hat das rechtlich keine Wirkung (deine Kunden freuen sich aber darüber). Anders sieht das natürlich bei Gutscheinen aus, bei denen deutlich ist, dass nur eine bestimmte Person die Leistung beziehen soll. Das kann bei entsprechenden Umständen (z.B. gesundheitliche Voraussetzungen für einen Erlebnisgutschein) oder vertraglich festgelegten Vereinbarungen der Fall sein.

Barauszahlungs- und Restbetragsregelungen

Generell gilt: Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Auszahlung des Gutscheinwertes. Auch dann nicht, wenn es sich „nur“ noch um den Restbetrag des Gutscheins handelt. Dieser Restbetrag kann aber natürlich auch nicht verfallen – dem Kunden muss dann ein neuer Gutschein ausgestellt oder der Restbetrag auf dem ursprünglichen Gutschein vermerkt werden.
Anders verhält es sich, wenn der Händler die Leistung, die im Gutschein festgehalten wurde, nicht mehr erbringen kann. Ein Beispiel: Ein Kunde kommt mit einem Gutschein für einen Blumentopf der Marke XY in deinen Laden, dieser Blumentopf ist aber auf dem Markt nicht mehr verfügbar. In diesem Fall kann der Kunde die Auszahlung des Geldbetrags fordern.

Gültigkeit von Gutscheinen

Bei unbefristeten Gutscheinen gilt die nach § 195 BGB festgelegte dreijährige Verjährungsfrist. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Stellst du zum Beispiel einen Gutschein im März 2021 aus, so verliert dieser erst am 31.12.2024 seine Gültigkeit. Danach bist du nicht mehr verpflichtet, den Gutschein einzulösen. Bedenkt man aber die Wirkung auf die Kundenzufriedenheit („Tut uns leid, Ihr Gutschein war drei Jahre gültig, ist aber gestern abgelaufen“), sollte man aber über einen gewissen Kulanzzeitraum nachdenken.

Befristung von Gutscheinen

Geschenkgutscheine können im Ausnahmefall befristet werden. Hierfür müssen aber bestimmte Anforderungen erfüllt sein, die an bestimmte Vorgaben oder an deine AGB gekoppelt sind. Eine kurz angesetzte Befristung kann allerdings Probleme mit dem Verbraucherschutz verursachen und ist deshalb nicht unbedingt ratsam. Wer also keinen Ärger haben möchte, belässt es einfach bei der gesetzlich festgeschriebenen Frist von drei Jahren. Kostenlose Coupons und Aktionsgutscheine können dagegen problemlos befristet werden. Hierbei empfiehlt es sich sogar, eher einen kurzen Zeitraum anzusetzen, um die Kaufmotivation der Kunden zu steigern.

Auf der Suche nach Gutscheinvorlagen?

Mit dem Verkauf von Gutscheinen kannst du nichts falsch machen – im Gegenteil. Gutscheine haben praktisch nur Vorteile für dich und wenn du sie ordentlich ausstellst, kann rechtlich nicht viel passieren. Also los! Was hören wir da? Du hast keine Zeit, dich drei Tage an das Design für deine Gutscheine zu setzen? Brauchst du auch gar nicht. Lade doch einfach aus unserem Marketingpaket die kostenlosen Gutscheinvorlagen herunter und leg los! Viel Erfolg damit!

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