Ja, ich will! Oder lieber doch nicht? – (Double) Opt-In und Opt-Out
Opt-In, Double Opt-In und Opt-Out? Was soll das jetzt schon wieder sein?! Im Marketing musst du einiges beachten, damit du rechtlich auf der richtigen Seite bleibst. Da hilft es nicht, wenn einem ständig Begriffe entgegenkommen, die scheinbar unfassbar kompliziert sind. Aber keine Sorge, wir erklären dir, was es mit Opt-In, Double Opt-In und Opt-Out auf sich hat und was das Ganze mit Permission Marketing zu tun hat – Hilfe! Schon wieder eine neue Bezeichnung!
Was ist Permission Marketing?
Das Opt-In Verfahren und seine Kumpanen gehören zu dem sogenannten Permission Marketing. Wenn man der englischen Sprache mächtig ist, lässt sich schon erahnen, worum es geht. Um in diesem Marketing-Bereich praktizieren zu können, benötigst du eine Einwilligung, Zustimmung oder Bestätigung deines Kunden. Newsletter-, SMS-Marketing und Co. gehören dazu. Sie arbeiten nämlich immer auch mit Daten deines Kunden und fallen somit unter den Datenschutz.
Das gute am Permission Marketing: Im Gegensatz zu anderen Werbemaßnahmen, wird deinem Kunden hier nichts aufgedrängt. Die Kundenbeziehung wird dadurch gestärkt und du trittst in einen langfristigen Dialog mit deinem Kunden. Und happy Kunden bedeuten für dich letztendlich auch mehr Umsatz.
Wie funktioniert das Opt-In Verfahren?
Jetzt erahnst du vielleicht schon langsam, was es mit dem Opt-In Verfahren auf sich hat. Richtig, dein Kunde gibt seine Bestätigung ab, dass er mit der Verwendung seiner Daten, wie Adresse, Telefonnummer und E-Mail einverstanden ist und du ihm im Gegenzug zum Beispiel Informationen zu Rabatten, Gutscheinen und anderen Aktionen schicken darfst.
In der Regel gibt dein Kunde also seine Daten ein und stimmt durch Klicken eines Sende-Buttons der Nutzung zu. An dieser Stelle kommt jedoch ein Problem auf: Generell können auch einfach Daten von Dritten oder „falschen“ Personen verwendet werden. Meist kommt es dann zu Ärger.
Warum das Double Opt-In Verfahren?
An dieser Stelle macht sich dann das Double Opt-In Verfahren zu Nutzen. Hier muss dein Kunde nach dem Eintragen seiner Kontaktdaten zusätzlich diese Angaben in einem weiteren Schritt bestätigen. In den meisten Fällen läuft dies über eine E-Mail ab, die einen Link enthält, der zur Bestätigung geklickt werden muss. Leider landen diese Mails manchmal im Spam Ordner. Versuche deshalb vorher einen Hinweis für die zweite Mail einzubauen, der auch beinhaltet, dass die Nachricht eventuell im falschen Ordner gelandet sein könnte.
Wichtig: Seit dem 25. Mai 2018 besagt die EU-Datenschutz-Grundverordnung im Art. 7 DSGVO und Art. 8 DSGVO, dass das Double-Opt-In-Verfahren in Einzelfällen Pflicht ist. Verbraucher sollen so vor unerwünschter Werbung geschützt werden und außerdem ihre personenbezogenen Daten sicher angeben können.
Wofür ist das Opt-Out Verfahren?
Bei dem ganzen Zustimmen und Anmelden musst du auch beachten, dass dein Kunde ebenfalls das Recht auf Ablehnung, Abmeldung und Kündigung hat. Die Möglichkeit der Widerrufung muss zu jedem Zeitpunkt bestehen. So kannst du in einem versendeten Newsletter zum Beispiel einen Link einbauen, der es deinem Kunden einfach macht, sich abzumelden. Je einfacher du es deinem Kunden machst, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass deine Kundenzufriedenheit bestehen bleibt.
Wie überzeugst du deine Kunden zur Einwilligung?
Das hört sich ja alles sehr danach an, als würde man als Kunde lieber nicht Teil von Permission Marketing sein wollen. Das muss so aber gar nicht sein! Wenn du auf folgende Punkte achtest, werden deine Kunden ihre Einwilligung zu ihrer Datennutzung für diesen Zweck abgeben:
- Sorge für Inhalte mit einem spürbaren Mehrwert: Was ist für deinen Kunden nützlich und von Vorteil?
- Achte auf Relevanz und Aktualität: Kannst du zu etwas Neuem informieren?
- Qualität vor Quantität: Ist es nötig sich jede Woche mehrmals zu melden?
- Sorge für Sicherheit: Informierst du deinen Kunden einfach und ersichtlich über die Datennutzung?
- Sei persönlich und formuliere keine 08/15-Texte: Kriegt dein Kunde deinen Text schon von 10 anderen Stellen?
Du kannst deinem Kunden zusätzlich auch noch einen weiteren Vorteil, wie ein Gewinnspiel oder einen Gutschein, etc. anbieten. Wichtig ist aber: Achte auf das DSGVO-Kopplungsverbot!
Was ist das Kopplungsverbot?
Wir schlagen nicht ohne Grund vor, einen weiteren Vorteil anzubieten, nur um dann wieder zu sagen, dass das eigentlich gar nicht erlaubt ist. Rechtlich gesehen birgt das DSGVO-Kopplungsverbot eine gewisse Unsicherheit mit sich. Aber keine Sorge, wir klären dich auf, wie du auf der sicheren Seite bleibst.
Es gilt die Freiwilligkeit – Dein Kunde muss also eine echte Wahl haben und du musst seine Einwilligungen separat einholen. Das heißt beispielsweise, dass die Teilnahme an einem deiner Gewinnspiele auch unabhängig von der Werbeeinwilligung möglich sein muss. Durch ein anschließendes Opt-In Verfahren kann dein Kunde der Werbung dann zustimmen und somit die Bestätigung für das Permission Marketing abgeben.