Ukrainische Flüchtlinge können in Deutschland Arbeit finden

Ukrainische Arbeitskräfte einstellen – was ist zu beachten?

Der schreckliche Krieg in der Ukraine zwingt unzählige Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen und in benachbarte Länder zu fliehen. Viele Ukrainer:innen kommen so auch nach Deutschland – und suchen früher oder später nach einer Arbeit. Unter welchen Bedingungen dürfen ukrainische Geflüchtete hier arbeiten, welche Dinge müssen Arbeitgeber:innen beachten und welche Herausforderungen und Chancen können sich ergeben? Hier gibt es die Antworten.

Was gilt rechtlich?

# Arbeitserlaubnis

Um die vielen Schutzsuchenden schnell aufnehmen zu können, wurde die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie aktiviert. Damit können Kriegsflüchtlinge vorerst ohne Asylverfahren Schutz in der Europäischen Union finden. Auf entsprechenden Antrag erhalten geflüchtete Ukrainer:innen somit eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die auch gleich als Arbeitserlaubnis gilt, sofern darin der Zusatz „Erwerbstätigkeit erlaubt“ vermerkt ist. Bis die Aufenthaltserlaubnis erteilt ist, kann es allerdings etwas dauern. Deshalb stellen Behörden auch sogenannte Fiktionsbescheinigungen aus, die Geflüchtete dann auch schon zum Arbeiten berechtigt. Der Aufenthaltstitel kann auch online über germany4ukraine.de beantragt werden.

Einen kleinen Stolperstein gibt es allerdings: Um einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren und einen Aufenthaltstitel beantragen zu können, braucht der/die Geflüchtete eine Meldeadresse oder eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Das sollte man im Hinterkopf haben.

Die kurze Antwort: Um arbeiten zu dürfen, brauchen geflüchtete Ukrainer:innen eine Aufenthaltserlaubnis („Erwerbstätigkeit erlaubt“) oder eine Fiktionsbescheinigung.

# Arbeitsvertrag

Für den Arbeitsvertrag empfiehlt es sich, eine aufschiebende Bedingung mit aufzunehmen, sodass der Vertrag erst dann in Kraft tritt, wenn der Aufenthaltstitel vorliegt. Rein rechtlich gesehen kann der Vertrag übrigens in Deutsch verfasst sein – auch wenn der/die Arbeitnehmer:in gar kein Deutsch versteht. Eine zweisprachige Ausführung, beispielsweise deutsch – englisch, ist aber trotzdem sinnvoll:

Zum einen ermöglicht das einen respektvollen Umgang auf Augenhöhe, zum anderen wird Missverständnissen vorgebeugt.

Die kurze Antwort: Zweisprachiger Arbeitsvertrag (nicht verpflichtend) und ggf. aufschiebende Bedingung.

# Anerkennung von Abschlüssen

Ob ein ukrainischer Abschluss in Deutschland anerkannt wird, kommt ganz auf den jeweiligen Beruf an. Das Infoportal anabin bietet aber schnelle Hilfe bei der Bewertung ausländischer Abschlüsse an. Auch von der Bundesregierung gibt es ein entsprechendes Portal.

Die kurze Antwort: Einzelfallentscheidung, Informationen bei Infoportalen.

# Vergütung und Förderung

Wie immer gilt der gesetzliche Mindestlohn.

Wer als Arbeitgeber:in geflüchtete Menschen anstellen oder ausbilden möchte, kann finanzielle Hilfe bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen (Eingliederungszuschuss, kurz EGZ). Das “Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge” informiert über die Möglichkeiten der Förderung.

Die kurze Antwort: Mindestlohn, Eingliederungszuschuss kann beantragt werden.

Weitere Herausforderungen und Chancen

Endlich Mitarbeiter:innen finden

Arbeitskräfte und vor allem Fachkräfte werden händeringend gesucht. Knapp 1,7 Millionen offene Arbeitsstellen gab es laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im letzten Quartal 2021. Für Arbeitgeber:innen, die dringend noch Mitarbeiter:innen suchen, ergibt sich durch den Zustrom ukrainischer Flüchtlinge also eine echte Chance, endlich eine offene Stelle besetzen zu können. Auf Plattformen wie jobaidukraine.com oder UA Talents können Arbeitgeber:innen Stellenanzeigen schalten und ukrainische Talente für ihr Business finden.

Sprache

Bei allem Optimismus bleibt eine große Herausforderung – viele ukrainische Arbeitskräfte müssen erst noch Deutsch lernen. Auch wenn Deutsch in der Ukraine viel gelehrt und gelernt wird, bleibt eine sprachliche Barriere, die überwunden werden muss. Angebote hierfür gibt es aber zur Genüge. Die Bundesagentur für Arbeit beispielsweise informiert über verschiedene Möglichkeiten, Deutsch zu lernen. Außerdem haben Menschen, die einen Aufenthaltstitel erhalten, Anspruch auf staatlich geförderte Sprach- und Integrationskurse. Eine Zulassung kann hier beantragt werden.

Psychologische Unterstützung

Eines darf man als Arbeitgeber:in auf keinen Fall vergessen: Ukrainer:innen, die hier arbeiten möchten, sind vor einem Krieg geflohen und mussten teils schreckliche Dinge erleben. Dass es diesen Menschen nicht jeden Tag möglich ist, all ihre Gedanken und Kraft in einen Job zu stecken, ist verständlich. Hier sind also Nachsicht und Einfühlsamkeit gefragt. Wer sich und seinem/seiner Mitarbeiter:in professionelle psychologische Hilfe holen möchte, findet zum Beispiel auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Psychologie viele Informationen und Angebote.

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