Gewerbeanmeldung in 5 einfachen Schritten
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Die Gewerbeanmeldung in 5 einfachen Schritten – so funktioniert’s!

Ist es soweit? Du willst dein eigenes kleines Unternehmen führen? Dir endlich deinen Traum vom eigenen Geschäft erfüllen? Super! Bevor du dir jetzt aber Gedanken über eine tolle Einrichtung, deine Website oder deine Preise machst, steht dir allerdings noch etwas Bürokratie bevor. An allererster Stelle steht dabei die Gewerbeanmeldung – an der kommst du als Selbstständiger nicht vorbei. Aber keine Sorge, das ist alles halb so wild. Wir erklären dir alles, was du zur Gewebeanmeldung wissen musst!

Was ist ein Gewerbe?

Was genau ein Gewerbe ist und wann eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, erklärt Paragraph 15, Abs. 2 des EstG (Einkommenssteuergesetzes). Demnach muss eine gewerbliche Tätigkeit

  • selbstständig sein
  • dauerhaft und langfristig auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sein
  • eine Gewinnerzielungsabsicht haben
  • die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr beinhalten.

So weit, so gut.

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Prinzipiell muss in Deutschland jeder, der ein Gewerbe betreiben will, dieses auch anmelden. Eine Ausnahme besteht nur für Freiberufler – diese brauchen keinen Gewerbeschein. Für alle anderen gilt: Das Ausfüllen der Formulare ist Pflicht, da eine Anzeigepflicht laut Gewerbeordnung für jede Aufnahme einer selbstständigen Gewerbetätigkeit besteht (§14 GewO).

Die Gewerbeanmeldung

Willst du einen Gewerbeschein beantragen, musst du dich an das Gewerbeamt wenden. Wir wissen, dass sich Viele bei dem Wort „Amt“ auf der Stelle umdrehen und panisch die Flucht ergreifen möchten. Aber wir können dich beruhigen: Das Beantragen eines Gewerbescheins ist kein Hexenwerk – wenn du ein paar wichtige Dinge beachtest. In diesen 5 einfachen Schritten hast du dein Gewerbe im Handumdrehen angemeldet:

Schritt 1: Nimm Kontakt zur Industrie- und Handelskammer auf

Als Gewerbetreibender musst du bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder bei der HWK (Handwerkskammer) Mitglied sein. Diese Kammern bieten auch eine erste Anlaufstelle, bei der du in Erfahrung bringen kannst, ob du für dein Gewerbe eine spezielle Erlaubnis oder Genehmigung brauchst.

Schritt 2: Sammle alle nötigen Dokumente zusammen

Bevor du den Antrag tatsächlich stellen kannst, musst du alle nötigen Dokumente beisammen haben. Welche Dokumente das genau sind, hängt von deiner Tätigkeit und von der Form des Gewerbes ab. Was du immer vorlegen musst, ist ein gültiger Personalausweis. Bist du ein ausländischer Gründer, benötigst du zudem noch deinen Reisepass, deine Meldebescheinigung und deine Aufenthaltsgenehmigung. Je nach Branche brauchst du außerdem folgende Dokumente:

  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Handelsregisterauszug
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Amtsärztliche Bescheinigungen
  • Gaststättenerlaubnis
  • Meisterbrief

Welche Dokumente du in deiner Branche genau benötigst, findest du auf der Seite der Industrie- und Handelskammer.

Schritt 3: Stelle den Antrag auf Gewerbeanmeldung

Hast du alle nötigen Dokumente zusammen, kannst du den Antrag auf deine Gewerbeanmeldung stellen. Das kannst du entweder persönlich, postalisch oder online machen, wobei nicht alle Städte eine Online-Anmeldung anbieten. In jedem Fall musst du bei der Anmeldung aber die anfallende Gebühr bezahlen. Diese variiert, liegt aber meistens zwischen 10 und 70 Euro. Sind all deine Angaben in Ordnung, wird dein Antrag genehmigt.

Schritt 4: Fülle weitere Formulare aus

Dachtest du, du kommst mit einem Formular davon? Weit gefehlt, wir sind ja schließlich in Deutschland! Nach deiner erfolgreichen Anmeldung bekommst du Post vom Finanzamt (in diesem Fall mal Grund zur Freude). Jetzt musst du Angaben über deine zu erwartenden Erlöse machen. Je nachdem, wie hoch diese sind, bekommst du eine Steuernummer oder eine Umsatzsteuer-ID.
Außerdem erhältst du einen steuerlichen Erfassungsbogen von der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder der HWK (Handwerkskammer). Auch hier musst du Prognosen über deine voraussichtlichen Einkünfte machen.

Schritt 5: Nehme mit der Berufsgenossenschaft Kontakt auf

Innerhalb einer Woche nach deiner Gewerbeanmeldung musst du dich um deine Aufnahme bei deiner Berufsgenossenschaft bemühen. Eigentlich meldet das Gewerbeamt dich automatisch bei der zuständigen Genossenschaft. Sich aber selbst und rechtzeitig um den Kontakt zu bemühen, schadet nie!

Die Gewerbeummeldung

Dein Gewerbe läuft, du bist glücklich, aber jetzt merkst du, dass du doch noch etwas in deinem Unternehmen verändern möchtest. Du willst den Gegenstand deines Gewerbes (also deinen Tätigkeitsbereich) ändern? Oder du möchtest zusätzliche Dienstleistungen und Waren anbieten, die für dein Gewerbe unüblich sind? Dann musst du dein Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn du mit deinem Gewerbe umziehst. Auch hier ist wieder das Gewerbeamt zuständig. Ziehst du sogar in eine andere Stadt oder Gemeinde um, musst du dich beim alten Standort abmelden und dich in deiner neuen Stadt wieder anmelden.

Hol dir das passende Equipment!

Wenn du dein Gewerbe erfolgreich angemeldet hast, kannst du einmal erleichtert durchschnaufen. Aber nicht zu lange, denn es gibt noch allerhand zu tun! Jetzt solltest du dich beispielsweise nach dem richtigen Equipment umsehen. Bist du auf der Suche nach einer modernen Kassensoftware, die Kasse, Warenwirtschaft, Kundenverwaltung, vorbereitende Buchhaltung und Onlineshop in einem einzigen System vereint? Dann haben wir was für dich. Denn die Shore Kasse kann genau das – und noch vieles mehr!

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