Die Überbrückungshilfen gehen in die Verlängerung – denn immer noch spüren viele Unternehmen die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Natürlich stellt sich hier automatisch die Frage, in welchem Bereich diese Förderung überhaupt beantragt werden kann. Die Antwort ist ganz leicht: In dem Förderzeitraum kannst du deine gesamten betrieblichen Fixkosten bezuschussen lassen. Ein Pluspunkt für dich ist, dass Digitalisierungsinvestitionen tatsächlich auch dazu gehören. Wir erklären dir deshalb, wie du die Überbrückungshilfe III quasi als Digitalisierungszuschuss nutzen kannst.
Wichtig vorab: Wir sind keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir haben diesen Artikel nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, aber übernehmen keine Garantie für die hier genannten Informationen. Bitte wende dich an deinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer, wenn du planst, die Überbrückungshilfen in Anspruch zu nehmen. Viele Informationen findest du auch auf der offiziellen Website des BMWis und BMFs.
Welche Digitalisierungsmaßnahmen werden überhaut gefördert?
Wichtig für dich zu wissen ist, dass nicht jede Art von Digitalisierungsmaßnahme auch gleich förderfähige Kosten sind. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nennt beispielhaft folgende Investitionsfelder:
- „Aufbau oder Erweiterung eines Onlineshops,
- Eintrittskosten bei großen Plattformen,
- Lizenzen für Videokonferenzsysteme,
- Erstmalige SEO-Maßnahmen,
- Website-Ausbau,
- Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten,
- Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen,
- Foto-/Video-Shootings“
Zu beachten ist bei all diesen Maßnahmen, dass sie natürlich für die Ausübung deiner Tätigkeit erforderlich sein müssen.
Und wie sieht es mit einer IT-Hardware aus?
Auch eine IT-Hardware kann förderfähig sein – sogar zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro. Aber auch hier gilt natürlich, dass sie für dein Unternehmen von Nutzen sein muss. Vor allem musst du bei der Anschaffung von einer IT-Hardware bedenken, dass diese bis zum Ende des förderberechtigten Zeitraums in deinem Unternehmen vorhanden ist. Sollte das nicht der Fall sein, musst du nämlich die Förderung dafür, zumindest anteilig, zurückzahlen.
Digitalisierungskosten transparent dokumentieren
Damit es eben nicht zu dem Fall einer verpflichtenden Rückzahlung kommt, ist die Dokumentation der Kostenverteilung von großer Wichtigkeit. Besonders wichtig ist aber auch, wofür die Investition in die Unternehmensdigitalisierung genau genutzt wird. Sonst kann es ohne ein nachweisbares Konzept auch zu einer Ablehnung der Förderung kommen. Eine Begründung à la „ich wollte mal was Neues probieren“ zieht also nicht. Viele Unternehmen haben allerdings die Digitalisierung lange aufgeschoben und kommen jetzt in den Zeiten von Corona an ihre Grenzen. Ohne Digitalisierungsmaßnahmen stehen sie vor ihrem geschäftlichen Aus und genau dafür sollen die Überbrückungshilfen III genutzt werden können. Wenn deine neu erworbene Hardware also ersichtlich für den Erhalt deines Geschäfts sorgen kann, steht der Förderung eigentlich nichts mehr im Weg.
Die Shore Software und Hardware ist förderfähig
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