Kurzarbeit in der Corona-Krise: Das solltest du darüber wissen!

von | 30. März 2020

Seit Mitte März 2020 ist der Zugang zum Kurzarbeitergeld für deutsche Unternehmen erleichtert. Grund hierfür ist die Coronavirus-Pandemie, die Beschäftigte und Arbeitgeber vor große wirtschaftliche Herausforderungen stellt. Die Einführung von Kurzarbeit ermöglicht es Unternehmen, ihre Mitarbeiter trotz wegfallender Aufträge weiterhin zu beschäftigen. Denn einen Teil der Kosten übernimmt dann die Agentur für Arbeit. Wenn du mit deinem Betrieb auch von der Corona-Krise betroffen bist, denkst du vielleicht schon darüber nach, bei dir Kurzarbeit einzuführen. Doch welche Voraussetzungen müssen dazu genau erfüllt sein? Wer kann alles Kurzarbeitergeld erhalten? Und wie läuft die Antragstellung ab? Die Antworten auf diese und viele weitere Fragen findest du hier!

Neue Regelungen zur Kurzarbeit in der Corona-Krise

Die Regelungen für Kurzarbeit wurden im März 2020 an die erschwerten Bedingungen der Corona-Krise angepasst. So kann Kurzarbeit neuerdings auch dann beantragt werden, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sind. Außerdem müssen Mitarbeiter keine Minusstunden mehr ansammeln oder ihren Urlaub für das betreffende Jahr nehmen. Eine weitere Erleichterung: Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer zu hundert Prozent. Damit das Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann, müssen vier grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall

Für einen „erheblichen Arbeitsausfall“ kann es zum einen wirtschaftliche Gründe geben. Hierzu zählen beispielsweise ein Mangel an Aufträgen, Auftragsstornierungen oder fehlendes Material. Zum anderen kann ein „unabwendbares Ereignis“ für den Arbeitsausfall verantwortlich sein, also zum Beispiel behördlich veranlasste Maßnahmen oder Unglücksfälle. Außerdem muss der Arbeitsausfall laut der Agentur für Arbeit „vorübergehend und unvermeidbar“ sein. Mit der Corona-Krise sind diese Voraussetzungen in der Regel gegeben.

2. Betriebliche Voraussetzungen

Diese Voraussetzung ist schnell erklärt: Um Kurzarbeit beantragen zu können, muss mindestens ein Arbeitnehmer im Betrieb oder der Betriebsabteilung sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.

3. Persönliche Voraussetzungen

Hierbei geht es um Voraussetzungen deiner Mitarbeiter, die erfüllt sein müssen: Sie müssen versicherungspflichtig beschäftigt sein, wobei das Beschäftigungsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag beendet sein darf.

4. Anzeige des Arbeitsausfalles

Der Arbeitsausfall muss schriftlich bei der Arbeitsagentur angezeigt werden und zwar in dem Monat, in dem die Kurzarbeit beginnt.
In folgendem Video fasst die Agentur für Arbeit noch einmal alle Voraussetzungen zusammen:

Wer kann Kurzarbeitergeld erhalten – und wer nicht?

Diese Personengruppen können Kurzarbeitergeld erhalten:

  • Versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer
  • Teilzeitbeschäftigte: Das gilt auch für mitarbeitende Familienangehörige.
  • Auszubildende: Auszubildende können allerdings nur dann Kurzarbeitergeld erhalten, wenn der Ausbildungsbetrieb alles versucht hat, um die Ausbildung weiterhin zu ermöglichen. Zunächst muss also beispielsweise der Ausbildungsplan umgestellt oder der Azubi in einer anderen Abteilung untergebracht werden. Besteht allerdings keine andere Möglichkeit, zum Beispiel wenn der Betrieb wegen des Coronavirus geschlossen ist, kann auch ein Auszubildender in Kurzarbeit arbeiten. Kurzarbeitergeld bekommt er aber erst nach einem Arbeitsausfall von 6 Wochen oder 30 Arbeitstagen. Bis dahin ist die volle Ausbildungsvergütung zu zahlen.
  • Zeitarbeitnehmer: Sie haben nach der neuen Regelung auch die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beziehen.
  • Grenzgänger: Auch sie können in Kurzarbeit arbeiten, wenn ihnen der Grenzübertritt weiterhin möglich ist.

Diese Personengruppen können kein Kurzarbeitergeld erhalten:

  • Geringfügig Beschäftigte
  • Rentner
  • Bezieher von Krankengeld
  • Selbstständige, weil sie nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind.

Höhe des Kurzarbeitergeldes

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes hängt vom Netto-Entgeltausfall ab. Werden Kurzarbeit und Gehalt eines Mitarbeiters auf Null gesetzt, erstattet die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des Entgeltausfalls als Kurzarbeitergeld. Bei einer gekürzten Arbeitszeit und gekürztem Entgelt wird vom gekürzten Teil des Gehaltes Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent erstattet. Eine Ausnahme gilt für Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind mit im Haushalt haben. Für sie beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgelts.

Kurzarbeitergeld beantragen, auszahlen und zurückbekommen: So geht’s!

Wenn du mit deinem Betrieb alle Voraussetzungen erfüllst und Kurzarbeit einführen möchtest, musst du diese bei der Agentur für Arbeit melden, die für dich zuständig ist. Hier kannst du nach deiner Behörde suchen. Das Formular zur Anzeige des Arbeitsausfalls gibt es hier. Ist auch die zuständige Arbeitsagentur der Meinung, dass du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du nun tatsächlich Kurzarbeit beantragen. Hier kannst du den Antrag auf Kurzarbeitergeld herunterladen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, diesen Antrag online zu stellen. Mehr Informationen dazu findest du hier.
Der weitere Ablauf sieht wie folgt aus: Du errechnest das Kurzarbeitergeld für deine Arbeitnehmer und zahlst es an diese aus. Hier gibt es die Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2020, für Geringverdiener findest du die entsprechende Tabelle hier. Die Erstattung des ausgezahlten Geldes beantragst du dann wiederum bei der Agentur für Arbeit. Dieser Leistungsantrag muss dort innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonats eingegangen sein.
Kurzarbeitergeld kann für 12 Monate bezogen werden, wobei diese Frist verlängert werden kann, wenn es Unterbrechungen der Kurzarbeit von mindestens einem Monat gibt.
Dieses Video der Agentur für Arbeit zeigt noch einmal die wichtigsten Schritte der Beantragung von Kurzarbeitergeld.

Links, Dokumente und weiterführende Informationen auf einen Blick

Damit du dir nicht alles zusammensuchen musst, haben wir hier nochmal alle wichtigen Links und Dokumente für dich im Überblick:

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