Hygiene im Kosmetikstudio: Was musst du bei der Wiedereröffnung beachten?

von | 6. Mai 2020

In einigen Bundesländern durften Kosmetikstudios bereits wieder öffnen. Andere Bundesländer folgen in den nächsten Wochen. Aber es gibt eine Frage, die sich nun alle Kosmetiker stellen: Welche Hygienevorschriften muss ich mit der Wiedereröffnung nach dem Corona-Shutdown eigentlich einhalten? Wir habe für dich recherchiert und die wichtigsten Punkte zusammengefasst!

Hygienevorschriften im Kosmetikstudio zu Corona-Zeiten

Wenn du als Kosmetiker schon mal herausfinden konntest, wann und ob du wieder öffnen darfst, ist die erste Hürde geschafft. Die Lage ist tatsächlich sehr unübersichtlich, denn jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen und Zeitpläne. Die zweite Frage schließt sich dem Ganzen aber direkt an: Unter welchen Auflagen und Hygienemaßnahmen darf ich mein Kosmetikstudio wieder aufmachen?

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Kosmetikstudios

Die BGW hat nun auch für Komstikstudios einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard herausgegeben, der auf dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales basiert.

  • Beschäftigte müssen in den Geschäftsräumen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Für Tätigkeiten, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, müssen Beschäftigten eine FFP2-Maske oder gleichwertige Maske, ohne Ausatmeventil tragen. Kunden und Kundinnen müssen sich diesen Regelungen ebenfalls anpassen.
  • Personen – Beschäftigte und Kundschaft – mit Symptomen einer Infektion der Atemwege (sofern nicht etwa vom Arzt abgeklärte Erkältung) oder Fieber sollen sich generell nicht im Studio aufhalten. Der Betrieb hat ein Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen (etwa bei Fieber; siehe RKI-Empfehlungen) festzulegen, zum Beispiel im Rahmen von Infektions-Notfallplänen.

Da in Kosmetikstudios zwischen Kunde und Mitarbeiter während der Behandlung unmöglich ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, ist also eine FFP2-Maske für beide Seiten verpflichtend – wie es auch in Friseursalons der Fall ist. Dass Mitarbeiter sowie Kunden mit Erkältungssymptomen das Studio nicht betreten dürfen, sollte selbstverständlich sein.

Darüber hinaus gelten folgende Hygienemaßnahmen für Kosmetikstudios:

  • 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen in alle Richtungen, ggf. Anpassung der Anzahl der Behandlungsplätze
  • während der Behandlung darf nur der Kunde sowie der Mitarbeiter im Raum bzw. am Behandlungsplatz sein
  • Schutzschild zwischen Kunde und Kasse
  • Büroarbeiten aus dem Homeoffice
  • Händedesinfektionsmittel, hautschonende Flüssigseife sowie Einmalhandtücher zur Reinigung der Hände zur Verfügung stellen
  • Reinigungsintervalle ggf. anpassen -> insbesondere bei Sanitäreinrichtungen und Gemeinschaftsräumen
  • Sicherheitsabstand in Pausenräumen
  • regelmäßiges Lüften
  • Kunden müssen beim Betreten des Studios ihre Hände waschen oder desinfizieren
  • vor Gesichtsbehandlungen muss sich der Kunde das Gesicht selbst gründlich reinigen und die Haare aus dem Gesicht nach hinten fixieren
  • alle möglichen Kontaktpunkte zur Kleidung des Kunden abdecken
  • bei gesichtsnahen Dienstleistungen, bei denen der Kunde keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann: Mitarbeiter müssen eine Atemschutzmaske (mindestens FFP2-Maske, auch gleichwertige Masken mit der Bezeichnung N95 und KN95) tragen ergänzt von einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild
  • Mitarbeiter müssen bei Behandlungen mit Hautkontakt Einmalschutzhandschuhe tragen
  • nach jedem Kunden sowie jedem Ablegen der Handschuhe müssen die Hände gereinigt oder desinfiziert werden
  • gleichzeitiges Bedienen mehrerer Kunden: gereinigte/desinfizierte bzw. unbenutzte Arbeitsmaterialien je Kunde, persönliche Hygiene, Händedesinfektion, Wechsel der Handschuhe und Maske
  • Bewirtung wird nicht empfohlen
  • Zeitschriften nur unter Hygieneauflagen
  • sämtliche Utensilien (Pinsel, Nagellacke, Kosmetika etc.) dürfen nicht durch den Kunden genutzt werden
  • nach jeder Behandlung die Kontaktflächen mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger abwischen
  • nach jeder Behandlung die Umhänge, Handtücher, Laken und Decken wechseln und bei min. 60 Grad waschen
  • Arbeitsutensilien wie Pinsel, Schwämme, Geräte und Instrumente dürfen nur an der gereinigten Haut verwendet werden
  • Präsenzveranstaltungen auf ein Minimum reduzieren
  • versetze Arbeits- und Pausenzeiten und ggf. Schichtbetrieb
  • möglichst dieselben Personen immer in einer Schicht einsetzen
  • Arbeitskleidung muss getrennt von der Alltagskleidung aufbewahrt werden
  • Arbeitskleidung regelmäßig reinigen
  • Kundenprotokoll: die Kontaktdaten sowie der Zeitpunkt des Eintreffens und des Verlassens jeder betriebsfremden Person (in diesem Fall des Kunden) müssen festgehalten werden
  • Wartezeiten durch „Walk-in-Termine“ müssen vermieden werden
  • Mitarbeiter mit COVID-19-Symptomen sofort nach Hause schicken
  • Mitarbeiter umfassend über die Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen informieren
  • die notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen gelten auch für Hausbesuche und mobile Dienstleistungen

Den vollständigen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Kosmetikstudios findest du hier.

Kostenlose App für die vorgeschriebene Erfassung der Kundendaten

Kennst du schon unsere kostenlose App? Das Shore Light Besucherprotokoll unterstützt dich bei der vorgeschriebenen Erfassung von Besuchszeiten und Kontaktdaten deiner Kunden.

Erstelle für jeden Kundenbesuch einen Eintrag mit den notwendigen Kontaktinformationen, bestätige die Abfrage von Symptomen sowie den Kontakt zu Erkrankten und erfasse den Zeitpunkt, an dem der Kunde den Salon betreten und verlassen hat. So stellst du sicher, dass alle wichtigen Daten an einem Ort erfasst sind und bei behördlichen Anfragen zuverlässig abgerufen werden können. Die Daten werden sicher auf deutschen Servern gespeichert und nach 30 Tagen gelöscht.

Klingt spannend? Die Shore Light Besucherprotokoll App ist ab sofort im App Store und Google Play Store verfügbar.

Neues Hygiene-Siegel des Bundesverbands Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschland e.V.

Infektionsschutzgesetz, Hygieneverordnungen, Arbeitsschutzgesetz, Medizinproduktegesetz – all diese Rechtsgrundlagen und noch viel mehr enthalten Bestimmungen für Unternehmen im Bereich Kosmetik, Wellness, Fußpflege etc. Da kann man schnell mal den Überblick verlieren. Der Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschland e.V. hat daher das Deutsche Hygiene Siegel® entwickelt. Dieses Prüf- und Auszeichnugssystem soll mehr Sicherheit im Bereich Hygiene schaffen. Mit einer Auszeichnung durch das Deutsche Hygiene Siegel ® erfüllst du mit Garantie alle behördlichen Voraussetzungen und kannst jeder Prüfung entgegentreten. Mehr Informationen dazu findest du hier.

Die Nachrichtenlage ändert sich zurzeit stündlich. Wir versuchen diesen Artikel so aktuell wie möglich zu halten. Im Zweifelsfall solltest du immer Rücksprache mit den zuständigen Behörden halten. Wir haben diesen Artikel nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, übernehmen aber keine Haftung für die Aktualität und Richtigkeit dieser Informationen.
(Stand: 25. November 2021)

Mehr rund um das Thema: