Frau sitzt an einem Bildschirm und informiert sich über die Kleinunternehmerregelung für Dienstleister
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Alles, was Dienstleister über die Kleinunternehmerregelung wissen müssen

Wer ein Unternehmen gründet, wird plötzlich mit komplett neuen Themen konfrontiert. Ein Begriff, auf den du garantiert stoßen wirst, ist die Kleinunternehmerregelung. Viele haben schon mal davon gehört, aber nur wenige können zunächst etwas damit anfangen. Um die Kleinunternehmerregelung ranken allerhand Mythen und es kursieren auch diverse Unwahrheiten im Internet. Wahrscheinlich bist du gerade auf diesen Artikel gestoßen, weil du dich mit dem Thema beschäftigst und allerhand Fragen hast: Was steckt hinter der Kleinunternehmerregelung? Wie viel Umsatz darf ich als Kleinunternehmer machen? Wie schreibe ich Rechnungen? Oder: Wie ist das mit der Umsatzsteuer? Lehn dich entspannt zurück – hier bekommst du die Antwort auf all deine Fragen rund um dieses Thema!

Wie viel Umsatz darf ich als Kleinunternehmer machen?

Die Kleinunternehmerregelung findest du im §19 UStG Absatz 1. Da heißt es:

„Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.“

Damit stehen schon mal die wichtigsten Eckpunkte fest: Als Kleinunternehmer gilt eine Umsatzgrenze von 22.000 Euro für das vorangegangene Jahr sowie 50.000 Euro für das laufende Jahr. Ist das der Fall, musst du keine Umsatzsteuer erheben und erfüllst die Kriterien der Kleinunternehmerregelung. Zu den Vor- und Nachteilen kommen wir gleich noch.

Kleinunternehmerregelung ab 2020

Diese Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung haben sich am 01. Januar 2020 geändert. Nun dürfen Kleinunternehmer einen Umsatz von maximal 22.000 Euro (vorher 17.500 Euro) im vergangenen Jahr gemacht haben und dürfen im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz (wie bisher) machen.

Kleinunternehmen anmelden – Wie geht das?

Ein Kleinunternehmen kann man nicht explizit anmelden – es ist vielmehr eine „Zusatzauswahl“. Zunächst meldest du also deine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit an. Dann erhältst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier gibst du deine geplanten Umsätze für das Jahr der Gründung sowie das Folgejahr an. Liegen deine Werte unter den oben genannten Umsätzen, kannst du im Anschluss mit einem einfachen Haken angeben, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Übrigens: Startest du dein Unternehmen nicht zu Anfang eines Kalenderjahrs, musst du deinen Umsatz auf 12 Monate hochrechnen.

Das sind die Vor-und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Vorteile:

Die Kleinunternehmerregelung ist eine prima Sache für die Existenzgründung oder auch für eine nebenberufliche Selbstständigkeit. Am Anfang hast du genug um die Ohren und musst dich mit weniger bürokratischem Aufwand herumärgern. So musst du beispielsweise keine Umsatzsteuervoranmeldung machen und es reicht eine Gewinnermittlung per Einnahmen-Überschussrechnung. Als Kleinunternehmer weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Das bedeutet, dass du deine Leistungen theoretisch 7 bzw. 19 Prozent günstiger als die umsatzsteuerpflichtige Konkurrenz anbieten kannst.

Nachteile:

Der größte Nachteil liegt darin, dass du dir somit aber auch keine Umsatzsteuer über die Vorsteuer wiederholen kannst. Das möchte ich dir kurz vereinfacht erklären: Die Umsatzsteuer musst du an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug darfst du dir aber die Umsatzsteuer, die du auf eingekaufte Waren oder Dienstleistungen bezahlt hast, vom Finanzamt wiederholen. Wenn du also beispielsweise am Anfang deiner Selbstständigkeit große Ausgaben oder allgemein hohe Materialkosten hast, kann es sinnvoll sein, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Außerdem haben Kleinunternehmer, die ihre Leistungen Unternehmen und nicht Privatpersonen anbieten, häufig ein schlechteres Image. Die Firmen sehen dich aufgrund deines geringen Umsatzes als weniger professionell an. Es kann also auch eine taktische Überlegung sein, sich für die Umsatzsteuer zu entscheiden.

Kleinunternehmer zahlen keine Steuern – Ist das so?

Ich bin selbst nebenberuflich selbstständig und habe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen. Daraufhin wurde ich immer wieder mit der Aussage konfrontiert: Das ist ja praktisch, dann zahlst du ja keine Steuern! Und auch in Foren findet man häufig diese Aussage. Das ist absoluter Blödsinn! Als Kleinunternehmer musst du keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, du musst aber dennoch Einkommens- und ggf. auch Gewerbesteuer sowie Kirchensteuer zahlen. Dein verdientes Geld darfst du dir folglich auf keinen Fall 1:1 in die eigene Tasche stecken. Falls du hauptberuflich selbstständig bist, fallen natürlich auch noch die Beiträge für die Versicherungen an. Nun aber zurück zur Einkommenssteuer: Der Steuersatz ist progressiv. Das heißt: Je mehr du verdienst, desto mehr Steuern musst du zahlen. Die Spanne reicht von 14 bis 45 Prozent. Es geht also nicht um wenig Geld, sondern um erhebliche Summen. Wichtig ist, dass du immer genügend Geld beiseitelegst. Wie viel Steuern du genau bezahlen musst, erfährst du erst mit der Steuererklärung.

So schreibst du eine Rechnung als Kleinunternehmer

Als Letztes geht es noch um das Thema Rechnung schreiben als Kleinunternehmen. Auch hier musst du einige Dinge beachten. Da du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst, darfst du diese auch nicht auf deinen Rechnungen ausweisen. Stattdessen musst du auf deinen Rechnungen auf die Kleinunternehmerregelung hinweisen. Gut zu wissen: Hier gibt es keine feste Formulierung, die du wählen musst. Hier kommen ein paar Beispiele, wie du den Hinweis formulieren könntest:

• Gemäß §19 UStG ist in dem ausgewiesenen Betrag auf dieser Rechnung keine Umsatzsteuer enthalten.

• Keine ausgewiesene Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG.

• Nach §19 UStG („Kleinunternehmerregelung“) wird keine Umsatzsteuer für den Rechnungsbetrag ausgewiesen.

Die Formulierung ist nicht entscheidend, der Hinweis an sich ist aber eine Pflichtangabe. Weist du nicht auf die Kleinunternehmerregelung hin, droht Ärger mit dem Finanzamt!

Kleinunternehmerregelung – ja oder nein?

Ich hoffe, ich konnte deine Fragen beantworten. Natürlich ersetzt dieser Artikel keine Beratung beim Steuerberater und wir übernehmen auch keine Haftung für die angegebenen Informationen. Bei offenen Fragen oder Unklarheiten, lohnt es sich immer den Steuerberater des Vertrauens zu kontaktieren.

Grundsätzlich ist die Kleinunternehmerhilfe eine tolle Starthilfe, wenn du Beispielsweise ein Kosmetikstudio oder einen Friseursalon eröffnen willst. Wer allerdings hauptberuflich selbstständig ist und dauerhaft unter der Umsatzgrenze bleibt, wird kaum von seinem Business leben können. Manchmal lohnt es sich auch aus kostentechnischen oder taktischen Gründen, sich von Anfang an dagegen zu entscheiden.

Du stehst kurz vor der Unternehmensgründung? Dann hast du vermutlich viel um die Ohren! Deshalb haben wir für dich ein kostenloses E-Book erstellt. Dort erfährst du kompakt und verständlich, wie du als Dienstleister dank digitaler Lösungen mehr Kunden gewinnen und mehr Umsatz machen kannst.

Auch einen Besuch wert: Die offizielle Seite zur Kleinunternehmerregelung des Wirtschaftsministeriums: Link

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