Sicher kannst du dich noch gut erinnern: Anfang Januar ist die Kassensicherungsverordnung in Kraft getreten. Damit kamen viele neue Vorschriften – wie die Belegausgabepflicht oder die Kassenmeldepflicht – auf Dienstleister zu. Zudem müssen alle Kassen mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (kurz TSE) ausgestattet werden. Die Nichtbeanstandungsregel gewährt hierfür einen Aufschub bis zum 30. September 2020. Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) forderte aufgrund der Corona-Krise einen weiteren Aufschub. Doch diesen hat das Bundesfinanzministerium nun abgelehnt.
Update vom 21. Juli 2020: Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben nun doch eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 beschlossen.
Diese ist allerdings an einige Bedingungen geknüpft:
- die TSE muss nachweislich verbindlich bestellt sein
- in manchen Ländern muss sogar der Einbau verbindlich in Auftrag gegeben sein
- der Einbau einer Cloud-basierten TSE ist vorgesehen, aber diese ist nachweislich noch nicht verfügbar
ZDH forderte im Mai Verlängerung der Nichtbeanstandungsregel
Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH forderte im Mai 2020 Bund und Länder auf, „zeitnah die Nichtbeanstandungsregelung für Kassenaufzeichnungen zu verlängern und so die dringend nötige Liquidität in den Betrieben zu belassen“. Der Hintergrund: Aufgrund der Corona-Krise stecken viele Betriebe in finanziellen Schwierigkeiten. Durch das Ende der Nichtbeanstandungsregel werden sie aber mit zusätzlichen Ausgaben und Mehraufwand belastet. Ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt! Eigentlich sollten sich zurzeit alle Betriebe mit gesammelten Kräften auf den Neustart konzentrieren.
Bundesfinanzministerium besteht auf der gesetzten Frist
„Unsere Mitgliedsbetriebe kämpfen mit erheblichen Liquiditätsengpässen und bangen um ihre wirtschaftliche Existenz. In dieser Lage Kassen neu anzuschaffen oder mit der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufzurüsten, bedeutet vielfach für die Betriebe eine Investition von großem Ausmaß und belastet nachhaltig die zur Verfügung stehende Liquidität“, so Schwannecke. Doch das Bundesfinanzministerium besteht auf der gesetzten Frist – also dem 30. September 2020. Bis dahin müssen alle Kassen aufgerüstet sein. Dazu sagt Schwannecke: „Die Weigerung des Bundesfinanzministeriums, die Nichtbeanstandungsregelung für die Aufrüstung von Kassen über den 30. September 2020 hinaus zu verlängern, ist weder sachlich nachvollziehbar noch ist sie gerade in der gegenwärtigen Krisenlage gegenüber unseren Betrieben vermittelbar“.
Gibt es dennoch eine Chance die Frist zu umgehen?
Auch wenn die Nichtbeanstandungsregel nicht verlängert werden wird, gibt es noch Chancen, einen Aufschub zu bekommen. Betriebe können einen Antrag auf Fristverlängerung einreichen. Der ZDH möchte hierbei unterstützen und einen Muster-Antrag zur Verfügung stellen.
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